Holzbrücke über Wasser

Bildung und Teilhabe

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe- bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Kindertagesstätte, im Hort und in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das dafür geschaffene Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Wohngeldgesetz sind.

Falls Sie also Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter beantragen. Die passenden Vordrucke finden Sie unter "Anträge und Formulare". Beachten Sie auch im Interesse Ihres Kindes unbedingt:

  • Der Weiterbewilligungsantrag umfasst die meisten Leistungen für Bildung und Teilhabe automatisch mit. Sie müssen deshalb neben dem Weiterbewilligungsantrag nur noch einen gesonderten Antrag auf Übernahme der anfallenden Schülerbeförderungskosten stellen. Alle übrigen Leistungen sind automatisch mit beantragt
  • Die Leistungen wirken automatisch auf den Ersten des Bewilligungsabschnitts zurück. Nur die Kosten der Schülerbeförderung wirken lediglich auf den Monatsersten zurück

Ausflüge und Fahrten von Kindertagesstätten und Schulen

Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon ausgenommen.

Persönlicher Schulbedarf

Für Schülerinnen und Schüler wird ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt. Dieser beträgt zum 01.02.2023 58,00 Euro und zum 01.08.2023 116,00 Euro.

Lernförderung

Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Solche kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen.

Zur Übernahem der Kosten der Lernförderung kommt es auf die Versetzungsgefährdung nicht mehr an. Es genügt eine Bescheinigung der Schule, dass die Lernförderung notwendig ist. Damit kann dieses Förderangebot schon präventiv genutzt werden.

Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle oder Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, kann das Jobcenter die Kosten der Mittagsverpflegung übernehmen. Sie brauchen keinen Eigenanteil mehr zu zahlen.

Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten

Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Pauschal 15,00 Euro monatlich kann Ihr Kind für Aktivitäten in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt für Kinder unter 18 Jahre.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern im Jobcenter.

Porto bei Anträgen sparen? Formulare bequem online ausfüllen. Und sicher verschicken. Jetzt über: www.jobcenter.digital
Porto bei Anträgen sparen? Formulare bequem online ausfüllen. Und sicher verschicken. Jetzt über: www.jobcenter.digital

Charta der Vielfalt

Logo: charta der vielfalt - zu www.charta-der-vielfalt.de

Telefonische Erreichbarkeit des Servicecenters

Montag bis Freitag
8.00 - 18.00 Uhr

0 67 31 / 95 07-760
0 67 31 / 95 07-555

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und
nach vorheriger Terminvereinbarung

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung

 
 
 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten (Matomo) und externe Komponenten (Youtube), um ihr Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den Anbieter gesammelt werden. Nähere Informationen finden Sie in der. Datenschutzinformationen

Details anzeigen zu: Cookies | Analyse-Tools (Marketing-/Tracking) | Plugins und Tools (Externe Komponenten)